ERP-FÖRDERKREDIT GRÜNDUNG UND NACHFOLGE

Neue Förderung zur Unterstützung für Gründungen und Unternehmensnachfolgen

Am 1. November 2024 startete ein neues Förderprogramm für Gründerinnen, Gründer und Unternehmensnachfolger. In Zusammenarbeit mit den deutschen Bürgschaftsbanken, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium der Finanzen führt die KfW den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein. Ein Kooperationsvertrag zwischen der KfW und den Bürgschaftsbanken sichert dabei die Durchführung des Programms.

Das Angebot erleichtert Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken.

Vorteile des neuen Förderprogramms

Das neue Förderangebot soll den Mittelstand stärken und erleichtert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für Gründungen und Nachfolgen. Für die Hausbanken ist das Angebot besonders attraktiv: Dank einer 100-prozentigen Garantie durch die Bürgschaftsbanken sind sie vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Der Bund unterstützt diese Garantie mit einer 80-prozentigen Rückgarantie, während die KfW die Darlehensmittel aus dem ERP-Sondervermögen bereitstellt. Dies ermöglicht Hausbanken, ihren Kundinnen und Kunden günstige Konditionen anzubieten.

Programmüberblick: Förderung für Gründungen und Nachfolgen

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge richtet sich an Gründer, Unternehmensnachfolger und Übernehmer. Gefördert werden Investitionen, Übernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen. Finanzierungsanteile von bis zu 35 % bei maximal 500.000 Euro pro Vorhaben sind möglich – und das ohne die Verpflichtung zur Stellung von Sicherheiten. Die Antragsteller profitieren von günstigen Zinsen und können das Programm mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Es stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung, die sich flexibel auf verschiedene Finanzierungsbedarfe anpassen lassen.

Einfache Beantragung versprochen

Die Antragstellung für den ERP-Förderkredit sollte unkompliziert sein. Interessierte wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die den Antrag über die zentrale Plattform kapital.ermoeglicher.de einreicht. Nach Prüfung durch die Bürgschaftsbank und die KfW erfolgt die Zusage vollautomatisiert.

Mit dem neuen Förderangebot möchte die Bundesregierung wichtige Impulse für die Gründungs- und Nachfolgelandschaft setzen.

Vorteile für Gründer und Nachfolger zusammengefasst
  • Leichte Finanzierung: Der Kredit hilft dabei, Geld für die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens zu bekommen.
  • Keine Sicherheiten nötig: Gründer müssen keine eigenen Sicherheiten bieten.
  • Günstige Zinsen: Durch spezielle Fördermittel sind die Zinsen für den Kredit niedrig.
  • Risikofrei für Banken: Die KfW und der Bund sichern das Risiko ab, sodass Banken sich einfacher entscheiden, den Kredit zu vergeben.
Wofür ist der Kredit gedacht?
  • Investitionen, wie zum Beispiel Maschinen oder Geschäftsräume
  • Übernahmen, wenn jemand ein bestehendes Unternehmen übernehmen will
  • Betriebsmittel, also Geld, um den laufenden Geschäftsbetrieb zu finanzieren

Unsere Meinung dazu

Wenn die Umsetzung so unkompliziert ablaufen sollte, wäre dieses Förderprogramm eine gute Finanzierungsergänzung für alle, die in die Selbstständigkeit starten oder ein Unternehmen übernehmen möchten. Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck betont „praxisnahe und unbürokratische Lösungen für Gründer und Nachfolger“. Bleibt zu hoffen, dass der Weg für Gründer und Nachfolger tatsächlich so frei und unkompliziert ist, wie versprochen – und die Bürokratie diesmal wirklich nur als Zuschauer am Rand steht.

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