„De-minimis“ – was ist das und warum ist es für Gründer und KMUs in Deutschland wichtig?
Wenn Sie ein Gründer oder ein kleines bzw. mittleres Unternehmen (KMU) in Deutschland sind, haben Sie vielleicht schon vom Begriff „De-minimis“ gehört. Doch was steckt hinter dieser Regelung, und warum sollten Sie sie kennen? In diesem Blog erklären wir Ihnen einfach und verständlich, wie die De-minimis-Regelung funktioniert, warum sie gerade für kleine Unternehmen so wichtig ist und wie Sie damit Fördermittel für Ihr Unternehmen sichern können.
Ursprung und Bedeutung des Begriffs „De-minimis“
Der Begriff „De-minimis“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „von Kleinigkeiten“. Ursprünglich kommt die Wendung „De minimis non curat lex“, was übersetzt so viel heißt wie: „Das Gesetz kümmert sich nicht um Kleinigkeiten.“ Dieser Gedanke findet sich heute im EU-Beihilferecht wieder. Fördergelder oder Subventionen, die als „klein“ gelten, verursachen keine nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen und dürfen daher ohne aufwändige Prüfungen vergeben werden.
Für Gründer und KMUs ist das eine große Chance: Förderungen, die unter die De-minimis-Regelung fallen, sind einfach zu beantragen und eröffnen viele Möglichkeiten, die sonst oft mit bürokratischen Hürden verbunden wären.
Was ist die De-minimis-Regelung konkret?
Die De-minimis-Regelung ist eine Vorschrift aus dem EU-Beihilferecht. Sie erlaubt es Unternehmen, innerhalb von drei Jahren staatliche Beihilfen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu erhalten, ohne dass diese von der EU-Kommission gesondert genehmigt werden müssen. Damit bleibt der Verwaltungsaufwand für Unternehmen überschaubar. Diese Regelung ermöglicht eine unbürokratische Vergabe von Fördergeldern, was insbesondere kleinen Unternehmen zugutekommt.
Wesentliche Änderungen der De-minimis-Regelungen ab 2024
Zum 1. Januar 2024 sind die neuen De-minimis-Verordnungen der EU-Kommission in Kraft getreten. Die bisherigen Verordnungen wurden ersetzt durch:
- VO (EU) 2023/2831 (Allgemeine De-minimis-Verordnung)
- VO (EU) 2023/2832 (De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – DAWI)
Beide Verordnungen gelten bis zum 31. Dezember 2030 und bringen einige bedeutende Änderungen mit sich.
1. Erhöhung des Schwellenwertes
Der Höchstbetrag für De-minimis-Beihilfen wurde von 200.000 € auf 300.000 € in drei Steuerjahren angehoben. Für Unternehmen im Straßengüterverkehr steigt die Grenze von 100.000 € auf 150.000 €. Unternehmen können nun höhere Förderbeträge in Anspruch nehmen, ohne dass eine Genehmigungspflicht durch die EU-Kommission besteht. Dies erweitert die finanziellen Spielräume für Investitionen, Innovationen oder Weiterbildungen.
2. Zentrales Register für mehr Transparenz
Ab dem 1. Januar 2026 sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, alle gewährten De-minimis-Beihilfen in einem zentralen Register zu erfassen. Das zentrale Register soll den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern, da Förderstellen schnell auf bestehende Daten zugreifen können. Gleichzeitig wird die Transparenz über gewährte Beihilfen erhöht. Folgende Informationen müssen dokumentiert werden:
- Beihilfeempfänger
- Beihilfebetrag
- Tag der Gewährung
- Bewilligungsbehörde
- Beihilfeinstrument
- Betroffener Wirtschaftszweig
3. Erweiterung des Geltungsbereichs
Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) sind ab sofort nicht mehr generell vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen. Sie können nun ebenfalls Beihilfen erhalten. Diese Änderung bietet auch finanziell angeschlagenen Unternehmen die Möglichkeit, von Fördermitteln zu profitieren, und stärkt damit ihre Chancen auf Stabilisierung und Wachstum.
Vorteile der De-minimis-Regelung
Die De-minimis-Regelung bietet viele Vorteile – besonders für Gründer und KMUs, die auf staatliche Fördermittel angewiesen sind:
- Einfache Beantragung:
Förderungen unter der De-minimis-Regelung sind weniger bürokratisch und somit einfacher zu beantragen. - Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten:
Ob für Schulungen, Investitionen oder Beratungen – die Regelung kann in vielen Bereichen genutzt werden. - Keine komplizierten Prüfungen:
Förderbeträge, die unter die De-minimis-Grenze fallen, benötigen keine aufwändige Prüfung auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen. - Förderung für Innovation und Wachstum:
Sie können Fördergelder in Projekte investieren, die Ihr Unternehmen wettbewerbsfähiger machen, ohne sich um komplizierte Verfahren sorgen zu müssen.
Wer kann von der De-minimis-Regelung profitieren?
Die De-minimis-Regelung ist besonders attraktiv für:
- Gründer: Start-ups profitieren häufig von staatlichen Förderprogrammen, die unter die De-minimis-Regelung fallen.
- KMUs: Kleine und mittlere Unternehmen können auf Fördergelder zugreifen, um ihr Wachstum zu finanzieren oder Innovationen voranzutreiben.
Wie wird ein Unternehmen als „kleines Unternehmen“ eingestuft?
Die De-minimis-Regelung richtet sich vor allem an Gründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Die Einstufung als Kleinunternehmen ist essenziell, um Fördermittel und staatliche Unterstützung zu beantragen. Nur Unternehmen, die offiziell als KMU gelten, können viele der Förderprogramme für Gründer und KMUs, einschließlich der De-minimis-Regelung, nutzen. Eine fehlerhafte Einstufung kann dazu führen, dass Förderanträge abgelehnt werden oder Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.
Doch wie wird eigentlich festgelegt, ob ein Unternehmen als „klein“ oder „mittelgroß“ gilt? Hier kommen die Kriterien der Europäischen Union ins Spiel, die eine einheitliche Definition für KMUs geschaffen hat. Die Einstufung eines Unternehmens erfolgt anhand von drei zentralen Kriterien:
1. Mitarbeiterzahl
Die Mitarbeiterzahl ist eines der wichtigsten Kriterien für die Einstufung. Sie wird wie folgt bewertet:
- Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeiter
- Kleinunternehmen: Weniger als 50 Mitarbeiter
- Mittlere Unternehmen: Weniger als 250 Mitarbeiter
Wichtig: Zur Berechnung zählen alle Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitkräfte und Aushilfen werden anteilig berücksichtigt, während Auszubildende und Praktikanten oft ausgenommen sind.
2. Jahresumsatz oder Bilanzsumme
Neben der Mitarbeiterzahl spielt der wirtschaftliche Umfang des Unternehmens eine Rolle. Für kleine Unternehmen gelten folgende Grenzwerte:
- Kleinunternehmen: Ein Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro.
- Mittlere Unternehmen: Ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.
Wichtig: Erfüllt ein Unternehmen entweder die Umsatzgrenze oder die Bilanzsumme, bleibt es weiterhin in der jeweiligen Kategorie.
3. Unabhängigkeit des Unternehmens
Die Unabhängigkeit ist ein weiteres Kriterium. Um als Kleinunternehmen eingestuft zu werden, darf Ihr Unternehmen nicht mit großen Firmen verbunden sein, die einen erheblichen Einfluss auf Ihre Entscheidungen ausüben. Konkret bedeutet das:
- Ihr Unternehmen darf nicht zu mehr als 25 % im Besitz eines größeren Unternehmens oder einer öffentlichen Institution sein.
- Ausnahmen bestehen, wenn der Anteilseigner selbst ein KMU, eine öffentliche Einrichtung ohne Kontrolle oder eine Risikokapitalgesellschaft ist.
Beispiele für De-minimis-Förderungen
Die Möglichkeiten, wie die De-minimis-Regelung genutzt werden kann, sind vielfältig. Einige Beispiele sind:
- Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen:
Zuschüsse für die Weiterbildung von Mitarbeitern, um Fachwissen im Team zu stärken. - Investitionen in Infrastruktur:
Fördermittel für neue Maschinen, IT-Systeme oder energieeffiziente Anlagen. - Beratungsleistungen:
Externe Beratungen, etwa zu Digitalisierung, Marketingstrategien oder Prozessoptimierung, können gefördert werden. - Umweltschutz und Nachhaltigkeit:
Investitionen in umweltfreundliche Technologien, wie erneuerbare Energien oder energieeffiziente Systeme, werden ebenfalls häufig gefördert.
Häufige Fragen zur De-minimis-Regelung (FAQ)
1. Was passiert, wenn ich die De-minimis-Grenze überschreite?
Wenn Sie die Grenze von 300.000 Euro überschreiten, können Teile der Förderung zurückgefordert werden. Daher ist eine sorgfältige Planung und Dokumentation wichtig.
2. Kann ich mehrere Förderprogramme gleichzeitig nutzen?
Ja, aber die Summe aller De-minimis-Förderungen darf die Obergrenze nicht überschreiten. Zudem ist zu prüfen, ob sich die Förderprogramme kombinieren lassen.
3. Wie beantrage ich eine De-minimis-Förderung?
Der Antrag erfolgt über das jeweilige Förderprogramm. Dabei müssen Sie angeben, wie viele De-minimis-Förderungen Sie in den letzten drei Jahren bereits erhalten haben.