ZIM ZUSAMMENGEFASST

ZIM ZUSAMMENGEFASST – Fördermittel speziell für kleine und mittlere Unternehmen

Wer kann gefördert werden?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Die neue Regelung zur ZIM-Förderung, die am 20. Januar 2020 von der Bundesregierung neu aufgesetzt wurde, ersetzt die am 31.12.2019 ausgelaufene Regelung und unterliegt der Verwaltung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Das Förderprogramm ist weitestgehend branchenoffen und steht mittelständigen Unternehmen bundesweit zur Verfügung. Das ZIM-Förderprogramm ist insbesondere für FuE-Aktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gedacht.

Die förderungsfähigen Projekte können allein durch ein einzelnes Unternehmen in Anspruch genommen werden sowie auch in Kooperation oder im Verbund mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um die ZIM Förderung in Anspruch zu nehmen?
ZIM-Förderung steht Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal € 50 Mio. Umsatz oder € 43 Mio. Bilanzsumme zur Verfügung. Des Weiteren können Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gefördert werden, insofern diese mit einem klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) kooperieren.

Welche Ziele verfolgt die ZIM Förderung?
Die ZIM-Förderung hat das spezielle Ziel, die Innovationsstärke kleiner und mittelständischen Unternehmen zu unterstützen und sie nachhaltig auszubauen. Ein weiteres Ziel des Förderprogrammes ist die Förderung von Unternehmen strukturschwacher Regionen und die Stärkung des Wissenstransfers in Bezug auf Marktwirtschaft und Forschung.

Eine Internationalisierung sowie auch der Innovationsnetzwerkaufbau sind weitere wichtige Gebiete, die durch das Programm gefördert werden. Dadurch können Unternehmen sich am globalen Markt integrieren, was zur Stärkung des Mittelstands und der deutschen Wirtschaft führt.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung von ZIM Projekten, ist abhängig vom Umfang der einzelnen Projekte sowie der Frage, ob das Unternehmen die Förderung allein oder in Kooperation beantragt. Darüber hinaus stehen sie in Zusammenhang mit den förderfähigen Kosten und den Förderquoten. Zu den Kosten zählen die Personalkosten im Sinne der Arbeitnehmer-Bruttogehälter, die konkret für dieses Projekt anfallen. Hierbei werden pro Mitarbeiter 120.000 Euro als förderfähig erachtet.

Die Zuschusshöhe orientiert sich grundsätzlich an der Größe des Unternehmens. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen bis zu 550.000 € bei Einzelprojekten sowie 450.000 € bei Kooperationsprojekten. In Zusammenhang mit Kooperations- und Verbundprojekten liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben bei maximal 450.000 €, wobei die Personalkosten als Basis dienen. Diese Summe wird mit der Anzahl der teilnehmenden Partner multipliziert.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Fremdentwicklungskosten in die Förderung mit einzubeziehen. Die Höhe der Förderung orientiert sich weiterhin an den Richtlinien, die für jede Projektform unterschiedlich gestaltet sind und die Obergrenze der förderfähigen Kosten der einzelnen Projektarten festlegen. Die Durchführbarkeitsstudien und Beratungsleistungen können jeweils bis zu 100.000 € und bis zu 60.000 € bezuschusst werden.

zuwendungsfähige Ausgaben 550.000 €
kleine Unternehmen
< 50 Mitarbeiter in
strukturschwachen Regionen
45 % (max. 247.500 €)
kleine Unternehmen
< 50 Mitarbeiter
< 10 Jahre nach Gründung
45 % (max. 247.500 €)
kleine Unternehmen
< 50 Mitarbeiter
40 % (max. 220.000 €)
mittlere Unternehmen
< 250 Mitarbeiter
35 % (max. 192.500 €)
Unternehmen bis 500 Mitarbeiter 25 % (max. 137.500 €)
Unternehmen bis 1000 Mitarbeiter

zuwendungsfähige Ausgaben 450.000 €
kleine Unternehmen
< 50 Mitarbeiter in
strukturschwachen Regionen
55 % (max. 247.500 €)
kleine Unternehmen
< 50 Mitarbeiter
< 10 Jahre nach Gründung
50 % (max. 225.000 €)
kleine Unternehmen
< 50 Mitarbeiter
45 % (max. 247.500 €)
mittlere Unternehmen
< 250 Mitarbeiter
40 % (max. 220.000 €)
Unternehmen bis 500 Mitarbeiter 30 % (max. 135.000 €)
Unternehmen bis 1000 Mitarbeiter 30 % (max. 135.000 €)

zuwendungsfähige Ausgaben 450.000 €
kleine Unternehmen
< 50 Mitarbeiter in
strukturschwachen Regionen
60 % (max. 270.000 €)
kleine Unternehmen
< 50 Mitarbeiter
< 10 Jahre nach Gründung
60 % (max. 270.000 €)
kleine Unternehmen
< 50 Mitarbeiter
55 % (max. 247.500 €)
mittlere Unternehmen
< 250 Mitarbeiter
50 % (max. 225.000 €)
Unternehmen bis 500 Mitarbeiter 40 % (max. 220.000 €)
Unternehmen bis 1000 Mitarbeiter 40 % (max. 220.000 €)

Muss die ZIM-Förderung zurückgezahlt werden?
Nein, die ZIM-Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Sie erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung.

Sie haben Fragen zu den einzelnen Projektformen? Gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich mit unserem Knowhow und unserer weitreichenden Erfahrung weiter und geben Ihnen eine erste Einschätzung über die Fördermöglichkeiten und ggf. auch die mögliche Förderhöhe.

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